Die Praxis bleibt vom 23.09.2017 bis 08.10.2017 geschlossen.
Konsequenzen der neuen IV-Gesetzgebung ab 1.7.2011
Die Beiträge an Hörgeräte wurden empfindlich reduziert, die neuen Ansätze betragen:
• IV (Erstversorgung Männer vor dem 65. Altersjahr, Frauen vor dem 64. AJ): einseitig: 840.-, beidseitig: 1650.-
• AHV in allen Fällen nur 630.-