Herbstferien vom 25.09.2021 bis 10.10.2021
Konsequenzen der neuen IV-Gesetzgebung ab 1.7.2011
Die Beiträge an Hörgeräte wurden empfindlich reduziert, die neuen Ansätze betragen:
• IV (Erstversorgung Männer vor dem 65. Altersjahr, Frauen vor dem 64. AJ): einseitig: 840.-, beidseitig: 1650.-
• AHV in allen Fällen nur 630.-